Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Mir/ Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht.


Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft  erteile(n) ich/ wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:



I. Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten.


II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.


III. Ich/ Wir sind damit einverstanden, dass dem Vermieter eine Bankauskunft oder SCHUFA Auskunft vorgezeigt wird.


IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden ‐ wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt ‐ hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.


Schufa oder Bankauskunft hochladen. 

Oder Sie möchten noch eine eigene Bewerbungsmappe hochladen, so können Sie dies hier machen. 



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